Bundesprogramm

Wer, wann und wie kann das Bundesprogramm geschossen werden

Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.

2024 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht,  so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.

Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2024 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.

Wann Betreff
Mi 29.05.2024 18:00 - 20:00 Bundesprogramm
Sa 01.06.2024 09:00 - 12:00 Bundesprogramm
Mi 10.07.2024 18:00 - 20:00 Bundesprogramm
Mi 21.08.2024 18:00 - 20:00 Bundesprogramm
Fr 30.08.2024 18:00 - 20:00 Bundesprogramm
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