Feldschiessen 2024
Das eidg. Feldschiessen 2024 ist bereits wieder Geschichte. Besten Dank an alle Schützen, die in Winkel dabei waren!
Das Feldschiessen 2025 findet an diesem Wochenende wieder in Bülach statt: 23.05. - 25.05.25
Das Eidgenössische Feldschiessen ist das grösste Schützenfest der Welt. Für ein ganzes Wochenende wird eine der ältesten Schiesstraditionen mit Geselligkeit und Sportlichkeit auf nationaler Ebene zelebriert. Ein Fest für Schützen und solche, die gerne schiessen oder es probieren möchten.
DIE TEILNAHME KOMMT VOR DEM RANG!
Auch dieses Jahr ist es für jede und jeden eine Ehrensache, mit einer grossen Beteiligung zu beweisen, dass Mitmachen viel wichtiger ist als ein Spitzenplatz.WER DARF TEILNEHMEN?
Teilnahmeberechtigt sind Schützinnen und Schützen, die im Wettkampfjahr das 10. Altersjahr erreichen (Jahrgangs-Prinzip). Dabei spielt es keine Rolle, ob man Mitglied in einem Schützenverein ist oder nicht. Unerfahrene Schützinnen und Schützen werden von einem ausgebildeten Schützenmeister betreut. Die Teilnahme ist kostenlos und die Militärschützen Bülach offerieren allen Teilnehmenden eine Gratis Bratwurst.
MIT WELCHEN WAFFEN DARF TEILGENOMMEN WERDEN?
Es darf nur mit Ordonnanzwaffen geschossen werden, sprich mit dem Karabiner, dem Sturmgewehr 57 oder dem Sturmgewehr 90. Den Teilnehmenden steht die Wahl unter den zugelassenen Ordonnanzwaffen frei. Es besteht die Möglichkeit, von den Militärschützen Bülach ein Sturmgewehr 90 zu leihen.
WELCHES PROGRAMM WIRD GESCHOSSEN?
1. Teil: Einzelfeuer. Es werden 6 Schuss innert 6 Minuten abgefeuert und einzeln gezeigt.
2. Teil: Kurzfeuer. Es werden zwei mal je 3 Schüsse in je 60 Sekunden abgefeuert. Gezeigt wird nach je 3 Schüssen.
3. Teil: Schnellfeuer. Es werden 6 Schüsse in 60 Sekunden abgegeben. Am Schluss wird gezeigt.
GESCHICHTE DES EIDGENÖSSISCHEN FELDSCHIESSENS
Das Eidgenössische Feldschiessen ist das grösste Schützenfest der Welt und kann auf eine über 130 jährige Tradition zurückblicken.
Die Entwicklung des Feldschiessens hängt weitgehend mit derjenigen des Obligatorischen Schiessens zusammen. In der Militärorganisation vom 08.05.1850 wird erstmals das jährliche Zielschiessen für Mannschaften eingeführt, wobei die Art der Durchführung und das Schiessprogramm weitgehend den kantonalen Gesetzgebungen vorbehalten war. Die Schiessresultate waren jedoch allgemein unbefriedigend. «.... von den auf die mittlere Distanz von 300m auf Mannsfigur abgegebenen Schüssen haben nur 15% getroffen und 85% sind vorbeigegangen». Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde mit der MO 1874 eine obligatorische ausserdienstliche Schiesstätigkeit eingeführt. Am 08.10.1872 fand das erste Feldsektionswettschiessen auf dem Twannberg statt. 1879 kann die Existenz von kantonalen Feldschiessen in den Kantonen Bern und Solothurn nachgewiesen werden. Zu einer ständigen Institution der Kantone wurden die Feldschiessen aber noch lange nicht. Nur in einigen wenigen Kantonen der Zentralschweiz hatten sie festen Fuss gefasst und in den Kantonen Bern und Solothurn sogar bereits einen erfreulichen Grad der Entwicklung erreicht. Die an der Spitze des Schweizerischen Schützenvereins stehenden Männer erkannten schon frühzeitig, dass sich in der Gestalt des Feldschiessens ein ungemein wirksames Mittel zu einer weiterreichenden Förderung des freiwilligen Schiesswesens bot. Nachdem sich der SSV im Jahr 1899 vorerst bloss mit einer finanziellen Unterstützung begnügt hatte, begann er sich bald nach der Jahrhundertwende durch das Aufstellen allgemein verbindlicher Grundlagen für die Durchführung dieser Wettschiessen zu schaffen. Am 12.06.1887 wurde zum ersten Mal im ganzen Kanton Bern geschossen. Es nahmen 114 Sektionen mit 2258 Schützen teil.
Die Entwicklung des Feldschiessens hängt weitgehend mit derjenigen des Obligatorischen Schiessens zusammen. In der Militärorganisation vom 08.05.1850 wird erstmals das jährliche Zielschiessen für Mannschaften eingeführt, wobei die Art der Durchführung und das Schiessprogramm weitgehend den kantonalen Gesetzgebungen vorbehalten war. Die Schiessresultate waren jedoch allgemein unbefriedigend. «.... von den auf die mittlere Distanz von 300m auf Mannsfigur abgegebenen Schüssen haben nur 15% getroffen und 85% sind vorbeigegangen». Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde mit der MO 1874 eine obligatorische ausserdienstliche Schiesstätigkeit eingeführt. Am 08.10.1872 fand das erste Feldsektionswettschiessen auf dem Twannberg statt. 1879 kann die Existenz von kantonalen Feldschiessen in den Kantonen Bern und Solothurn nachgewiesen werden. Zu einer ständigen Institution der Kantone wurden die Feldschiessen aber noch lange nicht. Nur in einigen wenigen Kantonen der Zentralschweiz hatten sie festen Fuss gefasst und in den Kantonen Bern und Solothurn sogar bereits einen erfreulichen Grad der Entwicklung erreicht. Die an der Spitze des Schweizerischen Schützenvereins stehenden Männer erkannten schon frühzeitig, dass sich in der Gestalt des Feldschiessens ein ungemein wirksames Mittel zu einer weiterreichenden Förderung des freiwilligen Schiesswesens bot. Nachdem sich der SSV im Jahr 1899 vorerst bloss mit einer finanziellen Unterstützung begnügt hatte, begann er sich bald nach der Jahrhundertwende durch das Aufstellen allgemein verbindlicher Grundlagen für die Durchführung dieser Wettschiessen zu schaffen. Am 12.06.1887 wurde zum ersten Mal im ganzen Kanton Bern geschossen. Es nahmen 114 Sektionen mit 2258 Schützen teil.
Im Jahre 1919 wird das Pistolenfeldschiessen eingeführt und 1926 nehmen erstmals sämtliche Kantone am Feldschiessen teil. Seit 1940 wird das Feldschiessen jährlich durchgeführt. Heute schiessen ca. 60% der Schützinnen und Schützen das Kranzresultat.
WAFFE INS EIGENTUM ÜBERNEHMEN
Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht einen gültigen Waffenerwerbsschein abgibt, sowie:
- AdA, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, können ihre persönliche Waffe behalten, sofern sie in den letzten drei Jahren mindestens vier Bundesübungen absolviert haben (z.B. 3x Obligatorisches Programm und 1x Feldschiessen) und dies im Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis (MLA) eingetragen ist.
- Mit einer Pistole ausgerüstete AdA können diese ohne Schiessnachweis ins Eigentum übernehmen.
- AdA, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, können ihre persönliche Waffe behalten, sofern sie in den letzten drei Jahren mindestens vier Bundesübungen absolviert haben (z.B. 3x Obligatorisches Programm und 1x Feldschiessen) und dies im Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis (MLA) eingetragen ist.
- Mit einer Pistole ausgerüstete AdA können diese ohne Schiessnachweis ins Eigentum übernehmen.